Liebe Gäste,
wie bekannt, gilt in Bayern für Hotels die 3-G-Regel. D.h. Sie müssen entweder vollständig geimpft oder genesen sein bzw. aktuell negativ getestet sein. Ein entsprechender Nachweis ist jeweils zum Check-In erforderlich. Für alle Nicht-Geimpften, Nicht-Genesenen gilt eine Testpflicht alle 72 Stunden während des Aufenthalts.
Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden liegen uns sehr am Herzen. Kein Gastgeber kann seinen Gästen die Ansteckungsfreiheit während des Aufenthaltes garantieren. Wir appellieren zwingend an die Eigenverantwortung und auch die Verantwortung gegenüber anderen Gästen und Mitarbeitern im Bereich der Abstandswahrung. Den Anweisungen unserer Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten. Der Aufenthalt in unserem Hause erfolgt auf eigenes Risiko. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung. Unsere Mitarbeiter sind gerne für Sie da und helfen Ihnen bei Bedarf.
Wir wünschen Ihnen schöne, erholsame Stunden. Bitte bleiben Sie gesund!
Eine vollständig abgeschlossene Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Als Nachweis gilt der Impfpass, den Sie bitte bei Ihrer Ankunft vorlegen.
Alle, die nicht geimpft oder genesen sind, benötigen zwingend eine offizielle Bescheinigung über einen negativen Test, der nicht älter als 24 Stunden ist. Gültig sind Schnell-Tests von Testzentren, Apotheken, Tests durch Arbeitgeber etc.) Privat durchgeführte Selbsttests dürfen wir nicht akzeptieren.
Wir empfehlen Ihnen, den Test bereits vor Ihrer Abreise an Ihrem Wohnort durchzuführen. Damit sind Sie auf der sicheren Seite und können entspannt ohne Unannehmlichkeiten bei uns einchecken.
Es gilt für alle Nicht-Geimpften, Nicht-Genesenen eine Testpflicht alle 72 Stunden während des Aufenthalts. (Stand 04.03.2022)
Es freut uns so sehr, dass Sie wieder da sind!
Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden sind uns das Allerwichtigste -
besonders während Ihres Aufenthaltes in unserem Hotel. Wir tun alles, damit Sie eine sorgenfreie Zeit bei uns verbringen können.
Jedoch kann kein Gastgeber seinen Gästen die Ansteckungsfreiheit
während des Aufenthaltes garantieren.
Die Hygiene-Regeln mögen etwas hart klingen, die Einhaltung ist in diesen Tagen jedoch für alle wichtig und notwendig.
Wir appellieren zwingend an die Eigenverantwortung und auch an die Verantwortung gegenüber anderen Gästen und Mitarbeitern im Bereich der Abstandswahrung.
Den Anweisungen unserer Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten.
Der Aufenthalt in unserem Hause erfolgt auf eigenes Risiko.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung.
Unsere Mitarbeiter sind gerne für Sie da und helfen Ihnen bei Bedarf.
Wenn wir alle gut aufeinander Acht geben, wird jeder eine gute Zeit haben.
Wir wünschen Ihnen schöne, erholsame Stunden.
Bitte bleiben Sie gesund!
Von Herzen,
Ihre Michaela Baumgartner
& das ganze Team vom Churfürstenhof
Vom Besuch in unserem Haus sind ausgeschlossen:
- Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID 19-Fällen hatten, oder ein Verdacht auf eine COVID 19 Infektion vorliegt
- Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere (z.B. Husten, Schnupfen, Halsweh, erhöhte Körpertemperatur, Geruchs- oder Geschmacksverlust)
1. Bitte beachten Sie, dass Sie zur Anreise
- vollständig geimpft (+14 Tage)
- oder genesen (max. 3 Monate gültig ab Datum des Positivtests.)
- bzw. negativ getestet sein müssen (negativer offizieller Schnell-Test, nicht älter als 24 Stunden)
Für alle Nicht-Geimpften, Nicht-Genesenen besteht eine Testpflicht alle 72 Stunden während des Aufenthalts.
2. Bitte halten Sie in allen Bereichen stets einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Gästen bzw. dem Personal.
3. Bitte halten Sie am Frühstücksbuffet, den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Gästen ein. Am Buffet ist eine FFP2-Maske zu tragen.
4. Es ist Pflicht, eine FFP2-Maske in allen gemeinschaftlichen innenliegenden Bereichen des Hotels zu tragen (z.B. in Gängen, Treppenhaus, Empfangshalle, Spa Royal).
5. Bitte beachten Sie die Nies- und Hustenetikette
6. Der Kontakt zwischen Gästen und Mitarbeitern ist auf ein Minimum zu reduzieren.
7. Desinfektionsmittelspender stehen Ihnen an folgenden Stellen zur Verfügung:
im Empfangsbereich, vor den Restaurants, im SPA Royal.
8. Die Zimmerreinigung erfolgt nur in Abwesenheit der Gäste. Der Reinigungszyklus wurde dementsprechend angepasst und erweitert.
9. Sie sind verpflichtet, zu den Behandlungen mit FFP2-Maske zu erscheinen.
10. Der Fitnessraum kann benutzt werden, es darf sich allerdings maximal 1 Person darin aufhalten.
11. Der Thermalbade- und Saunabereich steht Ihnen zur Verfügung, anbei erhalten Sie separate Hygieneregeln.
12. Eine Thermalbadeverlängerung nach dem regulären Check-out ist momentan nicht möglich.
13. Die finnische Sauna, das Sanarium und die Lehmsauna stehen Ihnen zur Verfügung, max. 2 haushaltsfremde Personen pro Sauna, Aufgüsse sind nicht möglich
14. Sollten Sie während des Aufenthaltes Symptome entwickeln, haben Sie sich unverzüglich zu isolieren und dürfen Gemeinschaftsräumlichkeiten nicht mehr betreten. Sie haben den Aufenthalt so rasch wie möglich zu beenden.
(Hygienekonzept Beherbergung, Bayerische Staatsregierung, Stand 04.03.2022) Gültig bis auf Widerruf!
Gemeinsame Handlungsempfehlungen der Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, des Inneren, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege in Abstimmung mit dem Bayerischen Heilbäderverband (BHV)
Kein Betreiber kann seinen Besuchern die Ansteckungsfreiheit während des Aufenthaltes garantieren. Wir appelieren zwingend an die Eigenverantwortung und auch an die Verantwortung gegenüber anderen Gästen im Bereich der Abstandswahrung im Becken- und im Liegebereich. Unsere Reinigungs- und Hygienepläne haben wir entsprechend angepasst und die Reinigungszyklen verkürzt. Den Anweisungen unserer Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten. Der Eintritt in den Churvita-Thermalbadebereich erfolgt auf eigenes Risiko. Selbtverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gerne für Sie da und helfen Ihnen bei Bedarf. Bitte bleiben Sie gesund!
1. Beachten Sie bitte unbedingt alle allgemeinen Hygienevorschriften (Mindestabstand 1,5 Meter, Niesen/Husten in die Armbeuge, regelmäßiges Händedesinfizieren usw.)
2. Nur auf Ihrem Weg Thermalbadebereich und zur Liegewiese ist eine FFP2-Maske zwingend erforderlich. Im kompletten innenliegenden Thermalbadebereich inklusive Liegeflächen ist kein M-N-S nötig.
Wir bitten Sie, den Standort der Liegen nicht zu verändern. Diese wurden nach den Regeln des Abstandsgebotes aufgestellt. Bitte legen Sie immer ein ausreichend großes Handtuch auf die Liege.
3. Trifft auf Sie eines der folgenden Symptome zu, dürfen Sie den Thermalbadebereich nicht betreten:
4. Der Wave-Dream-Raum kann mit max. 7 Liegen gleichzeitig genutzt werden. Die Liegen wurden nach den Regeln des Abstandsgebotes aufgestellt. Bitte legen Sie immer ein ausreichend großes Handtuch auf die Liege.
5. Der Salzstollen kann mit max. 3 Personen (entweder alle aus einem Hausstand od. aus einem Hausstand + 1 weiteren Person) belegt werden.
6. Die Heilsteingrotte ist geöffnet. Zutritt und Aufenthalt sind nur mit FFP2-Maske gestattet. Die Liegenische (Nr. 1+2), Sitznische (Nr. 3, 4+5) und Sitznische (Nr. 6, 7, 8+9) dürfen jeweils nur von Personen aus einem Hausstand oder einer Einzelperson belegt werden. Bitte legen Sie Ihr Badehandtuch auf die Liege- bzw. Sitzfläche.
7. Bitte duschen Sie vorab (wir empfehlen in Ihrem Zimmer) und nach dem Thermalbaden mit ausreichend Duschgel.
8. Der Thermalbadebereich ist derzeit von 07:30 bis 21:00 Uhr geöffnet. Eine Anpassung der Öffnungszeiten behalten wir uns vor.
9. Schwalldusche und Massagedüsen sind mit Funktion. Wir behalten uns vor, diese Attraktionen zu deaktivieren, falls die gesetzliche Abstandsregelung von 1,5 m nicht eingehalten wird.
10. Wenn die maximal zulässige Anzahl von Badegästen (im Becken 1 = 15 Personen, im Becken 2 = 12 Personen) erreicht ist, dürfen wir erst wieder so vielen Gästen Zutritt in die Badebecken gewähren, wie auch Gäste das Thermalbecken verlassen.
Wir bitten um Einhaltung des Abstandsgebotes
lt. nachfolgender Skizze (Seite 4/4):